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Fahrschule Bro´s - wir zeigen euch wie man fährt!
Der Führerschein ist eine Voraussetzung, um Fahrzeuge öffentlich im Straßenverkehr zu fahren. Um das Recht zu erhalten, verschiedene Fahrzeugtypen zu fahren, gibt es verschiedene Klassen von Führerscheinen. In Deutschland sind die Klassen B, B197 und A (A1, A2: Motorrad) die häufigsten.
Klasse B
Für den Erwerb der Klasse B benötigst du mindestens 17 Jahre alt sein und musst eine theoretische und eine praktische Prüfung absolvieren. Mit dem Führerschein der Klasse B kannst du alle Kraftfahrzeuge fahren, die maximal 3,5 Tonnen wiegen. Das beinhaltet Pkw sowie leichte Lieferwagen und Motorräder mit Beiwagen bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
KLASSE B197
Du kannst ab dem 1. April 2021 die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klassen B und BF17 mit einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne dass eine Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen werden muss. Wenn du vorher einen Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug absolviert hast und der entsprechende Schaltnachweis erlangt wurde, erhältst du vollständig die Fahrerlaubnis. Falls du bereits eine beschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 hast, kannst du die Eintragung der Schlüsselzahl 197 beantragen, nachdem du den oben genannten Schaltnachweis erhalten hast. Dann wird die SZ78 gestrichen.
Du kannst schon ab dem 16,5. Lebensjahr mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B, B197 für das begleitete Fahren ab 17 beginnen. Die Theorieprüfung kann 3 Monate und die Fahrprüfung 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages abgelegt werden.
Die Begleitperson muss bei der Antragstellung benannt werden, das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Außerdem darf sie nicht begleiten, wenn sie 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel steht.
Ab dem 16,5. Lebensjahr dürfen Sie mit der Ausbildung in der Klasse B, B197 für das begleitete Fahren ab 17 beginnen. Die Theorieprüfung kann 3 Monate und die Fahrprüfung 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages abgelegt werden. Die Begleitperson muss bei der Antragstellung benannt werden und muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, sowie mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Die Begleitperson darf nicht begleiten, wenn sie 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (insbesondere Drogen) steht.
Klasse A
Du kannst mit 23 ½ Jahren einen Antrag auf den Motorradführerschein der Klasse A stellen. Mit 24 Jahren kannst Du dann den Führerschein unbeschränkt erhalten. Alternativ kannst Du auch schon mit 20 Jahren, wenn Du den Führerschein der Klasse A2 mindestens zwei Jahre lang besitzt, in die Klasse A einsteigen. Hierfür werden Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h benötigt, auch mit Beiwagen, ohne Beschränkung der Leistung (PS) oder des Hubraums. Um den Führerschein der Klasse A zu erhalten, musst Du mindestens 24 Jahre alt sein, wenn Du den Direkteinstieg wählst, oder mindestens 20 Jahre alt, wenn Du bereits den Führerschein der Klasse A2 mindestens zwei Jahre lang besitze. Für den Führerscheinantrag benötigst Du bestimmte Unterlagen.
A1 und A2
Deine Ausbildung Freude macht und Du keine Minuten verschwendest, sorgt unser Motorradlehrer dafür, dass Du eine angenehme und entspannte Fahrt erhältst. Er ist stets pünktlich und hält die vereinbarten Fahrzeiten ein. Er begleitet Dich mit seinem Fahrzeug und einem Funkgerät hinter oder vor Dir, je nach Deinem aktuellen Level. In der Nähe unserer Fahrschule befindet sich ein Platz, auf dem Du die Anfängerstunden üben kannst. Wenn Du schließlich so weit bist, können auch Sonderfahrten stattfinden. Damit Du überhaupt für den Führerschein infrage kommst, hast Du ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die erforderlichen Unterlagen für den Führerscheinantrag. Außerdem gibt es eine Leistungsgrenze von 35 kW (48 PS) sowie ein Verhältnis von 0,2 kW/kg bei der Gewichtsangabe. Nach der Ausbildung folgt eine Prüfung, die Dir und Deinem Fahrlehrer helfen wird, einzuschätzen, ob Du für den Führerschein bereit bist. Du musst dann Aufgaben wie Ausweichen mit Abbremsen, Ausweichen ohne Abbremsen, Anfahren in einer Steigerung, Kreisfahren, Gefahrenbremsung, langsames Fahren, Slalom und Stop-and-Go meistern.