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Führerschein für pkw oder Motorrad

Wir sind ein junges Team mit mehrjähriger Erfahrung und bieten die Ausbildung zum PKW Führerschein der Klasse B an und für die Motorradklassen A1, A2 und A.

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Fahrschule Bro´s - wir zeigen euch wie man fährt!

Der Führerschein ist eine Voraussetzung, um Fahrzeuge öffentlich im Straßenverkehr zu fahren. Um das Recht zu erhalten, verschiedene Fahrzeugtypen zu fahren, gibt es verschiedene Klassen von Führerscheinen. In Deutschland sind die Klassen B, B197 und A (A1, A2: Motorrad) die häufigsten.

 

Klasse B

Für den Erwerb der Klasse B benötigst du mindestens 17 Jahre alt sein und musst eine theoretische und eine praktische Prüfung absolvieren. Mit dem Führerschein der Klasse B kannst du alle Kraftfahrzeuge fahren, die maximal 3,5 Tonnen wiegen. Das beinhaltet Pkw sowie leichte Lieferwagen und Motorräder mit Beiwagen bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

 

KLASSE B197

Du kannst ab dem 1. April 2021 die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klassen B und BF17 mit einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne dass eine Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen werden muss. Wenn du vorher einen Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug absolviert hast und der entsprechende Schaltnachweis erlangt wurde, erhältst du vollständig die Fahrerlaubnis. Falls du bereits eine beschränkte Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 hast, kannst du die Eintragung der Schlüsselzahl 197 beantragen, nachdem du den oben genannten Schaltnachweis erhalten hast. Dann wird die SZ78 gestrichen.

Du kannst schon ab dem 16,5. Lebensjahr mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse B, B197 für das begleitete Fahren ab 17 beginnen. Die Theorieprüfung kann 3 Monate und die Fahrprüfung 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages abgelegt werden.

 

Die Begleitperson muss bei der Antragstellung benannt werden, das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Außerdem darf sie nicht begleiten, wenn sie 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel steht.

Ab dem 16,5. Lebensjahr dürfen Sie mit der Ausbildung in der Klasse B, B197 für das begleitete Fahren ab 17 beginnen. Die Theorieprüfung kann 3 Monate und die Fahrprüfung 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages abgelegt werden. Die Begleitperson muss bei der Antragstellung benannt werden und muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, sowie mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Die Begleitperson darf nicht begleiten, wenn sie 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel (insbesondere Drogen) steht.

 

Klasse A

Du kannst mit 23 ½ Jah­ren einen Antrag auf den Motor­rad­füh­rer­schein der Klasse A stel­len. Mit 24 Jah­ren kannst Du dann den Füh­rer­schein unbe­schränkt erhal­ten. Alternativ kannst Du auch schon mit 20 Jah­ren, wenn Du den Füh­rer­schein der Klasse A2 min­des­tens zwei Jahre lang besitzt, in die Klasse A ein­stei­gen. Hier­für wer­den Kraft­rä­der mit einem Hub­raum von mehr als 50 ccm oder einer bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von mehr als 45 km/h benö­tigt, auch mit Bei­wa­gen, ohne Beschrän­kung der Leis­tung (PS) oder des Hub­raums. Um den Füh­rer­schein der Klasse A zu erhal­ten, musst Du mindes­tens 24 Jahre alt sein, wenn Du den Direkt­ein­stieg wäh­lst, oder min­des­tens 20 Jahre alt, wenn Du bereits den Füh­rer­schein der Klasse A2 min­des­tens zwei Jahre lang besitze. Für den Füh­rer­schein­an­trag benö­tigst Du bestimmte Unter­la­gen.

 

A1 und A2

Deine Ausbildung Freude macht und Du keine Minuten verschwendest, sorgt unser Motorradlehrer dafür, dass Du eine angenehme und entspannte Fahrt erhältst. Er ist stets pünktlich und hält die vereinbarten Fahrzeiten ein. Er begleitet Dich mit seinem Fahrzeug und einem Funkgerät hinter oder vor Dir, je nach Deinem aktuellen Level. In der Nähe unserer Fahrschule befindet sich ein Platz, auf dem Du die Anfängerstunden üben kannst. Wenn Du schließlich so weit bist, können auch Sonderfahrten stattfinden. Damit Du überhaupt für den Führerschein infrage kommst, hast Du ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die erforderlichen Unterlagen für den Führerscheinantrag. Außerdem gibt es eine Leistungsgrenze von 35 kW (48 PS) sowie ein Verhältnis von 0,2 kW/kg bei der Gewichtsangabe. Nach der Ausbildung folgt eine Prüfung, die Dir und Deinem Fahrlehrer helfen wird, einzuschätzen, ob Du für den Führerschein bereit bist. Du musst dann Aufgaben wie Ausweichen mit Abbremsen, Ausweichen ohne Abbremsen, Anfahren in einer Steigerung, Kreisfahren, Gefahrenbremsung, langsames Fahren, Slalom und Stop-and-Go meistern.

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